Checkliste mit einem Kugelschreiber abhaken

Sie wünschen sich eine Weiterbildung und möchten, dass die Kosten übernommen werden? In vielen Fällen ist dies möglich, auch wenn Sie noch gar nicht arbeitslos sind. Ob berufliche Qualifizierung, Umschulung oder das Nachholen eines Berufsabschlusses, zahlreiche Maßnahmen können mit dem Bildungsgutschein gefördert werden. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt wird.

Nutzen Sie Ihre Chancen – mit einer kostenlosen Weiterbildung

Es gibt viele Gründe, weshalb die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse den Jobanforderungen irgendwann nicht mehr genügen. Die heutige Arbeitswelt verändert sich rasant und nicht alle Arbeitgeber kümmern sich um die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Ebenso können gesundheitliche Probleme, eine berufliche Pause oder einfach die Unwägbarkeiten des Lebens dazu führen, dass Sie den Anschluss verlieren.

Die entstehende Lücke zwischen Ihrem Wissen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes verhindert Ihren beruflichen Erfolg. Mit einer Weiterbildung schließen Sie zielgerecht und effizient diese Lücke.

Voraussetzung 1: Notwendigkeit der Weiterbildung

Eine der wesentlichen Voraussetzungen, damit die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt wird, ist die Notwendigkeit der Weiterbildung. Wenn Sie auch ohne Weiterbildung gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, ist eine Förderung eher unwahrscheinlich. Die Agentur für Arbeit sowie das Jobcenter vergeben eine Förderung immer dann, wenn durch die Maßnahme Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessert werden.

Diese Voraussetzung ist nicht nur bei vielen Arbeitslosen oder Arbeitsuchenden gegeben, auch Angestellte in ungekündigter Position können gefördert werden. Die nachfolgenden Beispiele zeigen vier typische Szenarien für eine mögliche Förderung. Die Entscheidung für oder gegen eine Kostenübernahme wird immer im Einzelfall entschieden und liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.

  1. Berufsabschluss nachholen
    Sie haben in der Jugend leider Ihre Ausbildung nicht abgeschlossen. Nun arbeiten Sie in verschiedenen Gelegenheitsjob, die Sie nicht wirklich glücklich machen. Durch eine Umschulung oder Externenprüfung können Sie Ihren Berufsabschluss nachholen oder sich durch finanzierte Weiterbildungen als Quereinsteiger qualifizieren.
  2. Umschulung nach Berufsunfähigkeit
    Sie haben viele Jahre in der Krankenpflege gearbeitet, können aber Ihren Job aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausführen. Durch eine Umschulung, zum Beispiel im kaufmännischen Bereich des Gesundheitswesens, eröffnen sich Ihnen völlig neue Jobperspektiven. Somit ist die Berufsunfähigkeit nicht das Ende Ihrer Erwerbstätigkeit, sondern durch eine finanzierte Umschulung vom Arbeitsamt erst der Anfang eines ganz neuen Lebensabschnitts.
  3. Wiedereinstieg nach beruflicher Pause
    Sie haben nach Ihrem Studium und einigen erfolgreichen Arbeitsjahren drei Jahre Elternzeit Nun möchten Sie wieder in Ihrem erlernten Beruf arbeiten. Leider ist Ihre Branche extrem schnelllebig und so haben Sie bereits jetzt den Anschluss verloren. Damit Sie dort weitermachen können, wo Sie vor der Pause aufgehört haben, benötigen Sie zusätzliche Qualifikationen. Eine bezahlte Weiterbildung ist Ihre Chance auf einen erfolgreichen Wiedereinstieg.
  4. Zusatzqualifizierung zur Sicherung des Arbeitsplatzes
    Sie arbeiten bereits seit vielen Jahren im Vertriebsinnendienst eines großen Unternehmens. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen aufgrund eines Führungswechsels ist Ihr Arbeitsplatz in Gefahr. Die neue Geschäftsleitung stellt Anforderungen an Ihre Position, die Sie nicht erfüllen können (z. B. ein SAP-Zertifikat). Die Kosten der Maßnahme können von Ihnen nicht gestemmt werden und Ihr Arbeitgeber möchte diese nicht übernehmen. Auch in diesen Fällen kann die Weiterbildung vom Arbeitsamt, zum Beispiel im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz, finanziert werden.

Alle diese Beispiele haben eins gemeinsam: Ohne eine finanzierte Maßnahme stehen die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung schlecht. Daher werden die Kosten in solchen Fällen meistens übernommen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Vergabe des Bildungsgutscheins eine sogenannte „Kann-Leistung“ ist. Sie haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf einen Gutschein.

Voraussetzung 2: Persönliches Beratungsgespräch

Die zweite Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung Ihrer Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein ist ein persönliches Gespräch mit Ihrem jeweiligen Berater. Auch wenn der Antrag auf einen Bildungsgutschein im Anschluss schriftlich gestellt werden muss, ist das persönliche Beratungsgespräch zwingend vorgeschrieben. Ohne Beratungsgespräch gibt es keine geförderte Weiterbildung.

Im Zuge des Beratungsgesprächs wird Ihr Weiterbildungsbedarf ermittelt. Da die Entscheidung für oder gegen eine Förderung im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, ist es sinnvoll, sich auf dieses Gespräch gründlich vorzubereiten.

Folgende Unterlagen sollten Sie zum Gespräch unbedingt mitbringen:

  • Belege für die Relevanz der Weiterbildung (z. B. Stellenangebote)
  • Nachweis über erfolglose Bewerbungen/Bewerbungsbemühungen
  • Informationen zur gewünschten Weiterbildung
  • Angaben zum favorisierten Bildungsträger (z. B. COMCAVE)
  • Bei Angestellten: Informationen über die Notwendigkeit der Weiterbildung

Ihr Job ist in Gefahr?

Falls Sie schon absehen können, dass Ihr Job mittelfristig in Gefahr ist, sollten Sie sobald wie möglich einen Beratungstermin vereinbaren. In der Regel erhalten Sie innerhalb von vier Wochen einen Termin. Je nach Jahreszeit, Stadt und Region kann es aber auch mal länger dauern. Darüber hinaus benötigt die Bearbeitung Ihres Antrages sowie die Freigabe der Weiterbildung ebenfalls etwas Zeit.

Je eher Sie sich um Ihre persönliche Weiterbildung kümmern, desto schneller sind Sie wieder fit für den Arbeitsmarkt. Warten Sie daher nicht erst bis zur Kündigung – werden Sie jetzt aktiv!

Voraussetzung 3: Zertifizierte und passende Maßnahme

Die letzte wichtige Voraussetzung, damit das Arbeitsamt die Weiterbildung finanziert, ist die Auswahl der passenden Maßnahme. Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahmen müssen strengen Richtlinien entsprechen und von einer fachkundigen Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.

Alle Weiterbildungsmaßnahmen bei COMCAVE sind nach AZAV zugelassen und als fachkundige Stelle zugelassen. Darüber hinaus gibt es spezielle Maßnahmen, die zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen sind und mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden.

WICHTIG: Inhaltliche Vorgaben des Bildungsgutscheins beachten!

Neben der Zertifizierung von Bildungsträger und Maßnahme müssen Sie darauf achten, dass die Maßnahme den Vorgaben des Bildungsgutscheins entspricht. Dieser gibt den Inhalt sowie das Ziel der Weiterbildung vor. Darüber hinaus kann eine zeitliche und regionale Beschränkung enthalten sein. Nur wenn die Weiterbildung diesen Vorgaben entspricht, werden die Kosten übernommen.

In der Regel prüft zunächst der Bildungsträger die Vorgaben und trägt auf dem Bildungsgutschein Beginn und Dauer der Weiterbildung sowie die Maßnahme-Nummer ein. Anhand dieser Angaben kann die Agentur für Arbeit abschließend prüfen, ob alles passt.

Expertentipp

Bringen Sie die Informationen, zu der von Ihnen gewünschten Weiterbildung zum Beratungsgespräch mit und übernehmen Sie die Inhalte direkt in den Antrag für den Bildungsgutschein. So stellen Sie von Beginn an sicher, dass der Bildungsgutschein zur gewählten Maßnahme passt.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann in sehr vielen Fällen eine Weiterbildung vom Arbeitsamt übernommen werden. Nutzen Sie einfach unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den Bildungsgutschein erfolgreich zu beantragen.

Weiterbildung vom Arbeitsamt: Voraussetzungen auf einen Blick

1. Notwendigkeit der Weiterbildung nachweisen

  • Berufsabschluss nachholen
  • Umschulung nach Arbeitsunfähigkeit
  • Qualifikation nach beruflicher Pause
  • Zusatzqualifikation zur Jobsicherung

2. Persönliches Beratungsgespräch

  • Termin vereinbaren
  • Gespräch vorbereiten
  • Unterlagen mitbringen
  • Schriftlichen Antrag stellen

3. Zertifizierte und passende Maßnahme

  • Zugelassenen Bildungsträger auswählen
  • Zertifizierte Maßnahme wählen
  • Vorgaben des Bildungsgutscheins beachten
  • Wichtig: Fristen einhalten!

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2024-08-06 Sie wünschen sich eine Weiterbildung und möchten, dass die Kosten übernommen werden? In vielen Fällen ist dies möglich, auch wenn Sie noch gar nicht arbeitslos sind. Ob berufliche Qualifizierung, Umschulung oder das Nachholen eines Berufsabschlusses, zahlreiche Maßnahmen können mit dem Bildungsgutschein gefördert werden. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit die Weiterbildung vom […]

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